Neues Netzentgelt ab dem 01.01.2023 für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE)

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Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Festlegung „Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 (REGENT-Neuberechnung 2023)“, BK9-22/615 der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Netzentgelt ab dem 01.01.2023 erneut berechnet.

Das neu berechnete Jahresentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität wird ab dem 01.01.2023 6,03 EUR/(kWh/h)/a betragen.

Gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelt für das Jahr 2023 von 4,82 EUR/(kWh/h)/a ergibt sich ein rund 25,1 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Gegenüber dem Netzentgelt des Jahres 2022 von 3,51 EUR/(kWh/h)/a ergibt sich ein rund 71,8 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Das im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelt für das Jahr 2023 berücksichtigte, dass aufgrund der geopolitischen Situation von zum Teil geänderten Gasflüssen und infolgedessen einem angepassten Buchungsverhaltens des Marktes ausgegangen werden musste. Zudem führten die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls zu einem Anstieg der Entgelte.
Die Neuberechnung des Netzentgelts ist notwendig geworden vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklungen der geopolitischen Situation, der daraus resultierenden Folgen für den europäischen Erdgasmarkt und somit auch für die Buchungs- und Kostenprognosen der Fernleitungsnetzbetreiber, welche zum Zeitpunkt der Berechnung der im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelte noch nicht absehbar waren.

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