Marktraumumstellungsumlage 2018

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Gemäß § 19a EnWG wird die Marktraumumstellungsumlage seit dem 01.01.2017 bundesweit einheitlich berechnet. Die zu entrichtende Marktraumumstellungsumlage für das Jahr 2018 beträgt gemäß § 25 Ziffer 1 („AGB EAV“) bzw. § 10 KoV IX bundesweit 0,00070874 €/(kWh/h)/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,2587 €/(kWh/h)/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für die Marktraumumstellung belaufen sich auf 104.442.367,39 € für das Jahr 2018. Die bundesweit angefallenen IST-Marktraumumstellungskosten in 2016 beliefen sich auf 27.632.072,96 €. Die Marktraumumstellungsumlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten an allen Ausspeisepunkten erhoben. Auf die Marktraumumstellungsumlage werden die BEATE-Multiplikatoren nicht angewendet.

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