Netzzugangsbedingungen Fluxys Deutschland

Information gemäß EU-Verordnung 2015/703 vom 30 April 2015

Hiermit informiert die Fluxys Deutschland GmbH gemäß Art 4.1 und 4.2 der "Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30 April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch", über die folgenden Vereinbarungen:

  1. Das angewendete Matching-Verfahren an jedem Grenzübergangspunkt ist die "lesser rule".
  2. Das angewendete Allokations-Verfahren an jedem Grenzübergangspunkt ist "OBA".
  3. Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wird die Fluxys Deutschland GmbH als verantwortungsbewusster und umsichtiger Netzbetreiber handeln und mit den betroffenen angrenzenden Netzbetreibern kooperieren, um die physischen Gasflüsse bestmöglich darzustellen. Falls notwendig, werden betroffene Netznutzer telefonisch und via E-Mail über das Folgende informiert:
    • Einen möglichen Einfluss auf zu transportierende Gasmengen und / oder Gasqualitäten am betroffenen Grenzübergangspunkt.
    • Einen möglichen Einfluss auf bereits bestätigte zu transportierende Gasmengen.
    • Den erwarteten Endzeitpunkt des unvorhersehbaren Ereignisses.

EASEE-gas CBP (2014-001/01): “Harmonisation of the Nomination and Matching Process for Double-Sided and Single-Sided Nomination” (approved on 23 June 2015)

Diese Common Business Practice enthält Empfehlungen für den Teil des Prozesses, der sich insbesondere auf (Re-)Nominierungen (einschließlich der single-sided) und den Matchingprozess bezieht und Transportkunden und Fernleitungsnetzbetreiber einbezieht.

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