Position von FluxSwiss zum Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG)

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Regulierung des Gas-Transit soll Vorteile für Konsumenten und sichere Versorgung der Schweiz sicherstellen

FluxSwiss bewirtschaftet den Grossteil des Gastransit durch die Schweiz. Dabei ist FluxSwiss selber weder im Gashandel noch im Schweizer Inlandmarkt tätig, sondern verkauft die Transport-Kapazitäten der Gas-Transit-Leitung an internationale Transporteure. Dazu hat FluxSwiss von der Transitgas AG 90 Prozent der Pipeline-Kapazitäten langfristig gepachtet. Die restlichen 10 Prozent sind für die Schweizer Gasversorgung reserviert.

Der Erlass des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in der vorliegenden Fassung würde ein effizientes und flexibles Management des Gas-Transit erschweren, Kosten und Risiken der Transitauslastung neu auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten übertragen und nicht zuletzt für die Schweizer Investoren von FluxSwiss, wozu auch zahlreiche Pensionskassen gehören, eine substanziellen Entwertung ihrer Investitionen zur Folge haben.

Daher lehnt FluxSwiss den gegenwärtigen Vorschlag zur Regulierung des Transits ab und schlägt stattdessen ein alternatives Markt-Modell vor, das sicherstellt, dass der Transit durch die Schweiz, wie vom Bundesrat verlangt, europakompatibel geregelt wird und einen zusätzlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leistet.

Mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf des GasVG will FluxSwiss sicherstellen, dass…

…keine Risiken und Kosten auf die Schweizer Verbraucher übertragen werden: Die Nachfrage nach Transit-Kapazitäten schwankt stark, und es besteht keine gesicherte Grundlast im Transitgeschäft. Kostendeckende Erlöse sind nur durch unternehmerische Flexibilität zu erreichen. Das Risiko der ungedeckten Kosten tragen heute zu 90 Prozent FluxSwiss sowie die ausländischen Kunden von FluxSwiss. Würden die bestehenden Rahmenbedingungen ausgehebelt, müssten die Schweizer Verbraucher diese Risiken und Kosten übernehmen, da die ungedeckten Kosten der Transitlinie auf das Schweizer Marktgebiet überwälzt würden.

…keine Verstaatlichung eines funktionierenden Wettbewerbs stattfindet: Der internationale Transit von Gas durch die Schweiz ist heute voll dem Markt ausgesetzt und – im Gegensatz zum inländischen Gasmarkt – besteht kein Monopol, sondern Wettbewerb mit anderen Transportwegen. Wo keine Monopolsituation besteht ist kein unnötiger regulatorischer Eingriff notwendig. Das GasVG soll daher die Effizienz unternehmerischer Flexibilität nicht zerstören.

…keine materielle Enteignung erfolgt: Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, FluxSwiss ihre bisherige Tätigkeit zu entziehen. FluxSwiss dürfte keine Kapazitäten mehr vermarkten. Es bliebe FluxSwiss nur das «nackte Eigentum» an der Pipeline. Dies wäre eine materielle Enteignung der Eigentümer von FluxSwiss, wozu zahlreiche schweizerische Pensionskassen gehören. Daher wehrt sich FluxSwiss dagegen, dass neu ein Marktgebietsverantwortlicher auf dem Inland- und Transitmarkt für die Bewirtschaftung der Kapazitäten und der Engpässe zuständig sein und die Netznutzungstarife festlegen soll.

Ausführliche Stellungnahme von FluxSwiss

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